Wer braucht einen
Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen mit mehr als 10 Personen müssen seit 25.05.2018 lt. EU-DSGVO (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Diese Regelung gibt es schon seit seit Mai 2004 (BDSG) .
Der Datenschützer
Genaue Planung, hohe Qualifikation, zuverlässige Ausführung und individuelle Mitarbeiterschulungen sind der Schlüssel
zum sicheren Datenschutzkonzept.
Durch unsere Erfahrung können wir die Datenschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen
effizient umsetzen
Nach § 4f(2) BDSG darf nur zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden,wer die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Wir bieten Ihnen TÜV-zertifizierten Datenschutz
fundiertes juristisches und It-technologisches Fachwissen