Vorteile des Externen Datenschutzbeauftragten
Kein zusätzlicher Aufwand für Aus- und Weiterbildung
Kostengünstige Lösung
Absolute Vertraulichkeit von Abläufen
Durch Innovation von außen wird Betriebsblindheit ausgeschlossen
Die Sonderstellung durch den erweiterten Kündigungsschutz eines Angestellten, wenn er als interner Datenschutzbeauftragtertätig ist, wird vermieden
Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte,
da beispielsweise Geschäftsführer, Leiter der IT nicht in einem Amt auch DSB sein dürfen
Unangenehme Maßnahmen werden von einem externen Beauftragten verantwortet
Hohe Fachkompetenz
Sie können sich auf Ihr Hauptarbeitsfeld konzentrieren
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