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Vorteile des  Externen Datenschutzbeauftragten   

    

  • Kein  zusätzlicher Aufwand für Aus- und Weiterbildung  
  • Kostengünstige Lösung
  • Absolute Vertraulichkeit von Abläufen
  • Durch Innovation von außen wird Betriebsblindheit ausgeschlossen 
  • Die  Sonderstellung durch den erweiterten Kündigungsschutz eines Angestellten, wenn er  als interner  Datenschutzbeauftragtertätig ist, wird vermieden
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte,
    da beispielsweise Geschäftsführer, Leiter der IT nicht in einem Amt auch DSB sein dürfen
  • Unangenehme Maßnahmen werden von einem externen Beauftragten  verantwortet
  • Hohe Fachkompetenz 
  • Sie können sich auf Ihr Hauptarbeitsfeld  konzentrieren   
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